''Doktor''

Der Doktortitel, der im Rahmen des Bologna-Prozesses europaweit einheitlich eingeführt wurde, wird fachsprachlich Ph.D. (Doctor of Philosophy) genannt. Der Ph.D. wird im Rahmen einer Promotion erworben und dient als Nachweis der Befähigung zur selbständigen vertieften wissenschaftlichen Arbeit durch originäre Forschungsleistung. Zur Promotion gehört eine schriftliche Abhandlung (Dissertation) und ihre mündliche Verteidigung (Dispution oder Rigorosum).

Die Zulassung zur Promotion setzt an vielen Hochschulen das Bestehen der „qualifying examinations“ an der jeweiligen Fakultät voraus. Weitere Regelungen erhalten die Promotionsordnungen der Hochschulen. In der Regel wird für eine Promotion ein erster Studienabschluss (Diplom, Magister, Staatsexamen oder Master) vorausgesetzt.

Interessenten können zum einen direkt bei den Lehrenden eines Fachbereichs anfragen, ob sie dort als Doktoranden aufgenommen werden oder aber Sie wählen einen der neuerdings angebotenen Promotionsstudiengänge.

In vielen Promotionsstudiengängen erhalten die Promovenden für jeden erfolgreich belegten Kurs CreditPoints nach europäischem ECTS-Standard. Für den Abschluss der Promotion muss neben dem Verfassen der Promotionsarbeit eine bestimmte Anzahl solcher CreditPoints erreicht sein. Die zu belegenden Lehrveranstaltungen sind - anders als im Bachelor- und Masterstudium - meist Blockveranstaltungen, die nicht wöchentlich, sondern gebündelt an festgelegten, aufeinander folgenden Tagen im Jahr stattfinden. Neben dem klaren Curriculum bieten die Promotionsstudiengänge eine sehr gute Betreuung für die Doktoranden. Jedem Doktoranden wird ein Betreuer zur Seite gestellt, der bei Fragen rund um die Promotion Ansprechpartner ist. In den meisten Fällen ist der betreuende Professor gleichzeitig auch der Doktorvater und Experte auf dem jeweiligen Fachgebiet. Viele Promotionsstudiengänge sind mit Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen und ausländischen Partnereinrichtungen vernetzt.